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   BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96   

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BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96 (https://dejure.org/1997,3116)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1997 - NotZ 38/96 (https://dejure.org/1997,3116)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - NotZ 38/96 (https://dejure.org/1997,3116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notar - Nachweis einer erforderlichen fachlichen Eignung - Nichterfüllung der örtlichen Wartezeit - Freistellung von der örtlichen Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2
    Ausnahme vom Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit für einen Bewerber um die Stelle eines Anwaltsnotars; Überprüfung der Beurteilung der Eignung eines Bewerbers durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 59
  • MDR 1997, 1171
  • DNotZ 1997, 905
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Hiervon ist die Rechtsprechung des Senats ausgegangen und hat es lediglich für erforderlich gehalten, daß, was auch die Verwaltungsvorschrift des Landes Niedersachsen ursprünglich noch nicht vorgesehen hatte, die Teilnahme am Grundkurs mit der Kontrolle ihres Erfolgs verbunden ist (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327; ferner Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 8/95, BGHZ 130, 356).

    Die Antragsgegnerin hat, was auch der Antragsteller nicht verkennt, die rechtlich gebotene Prüfung vorgenommen, ob dessen fachliche Eignung anderweit nachgewiesen ist (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, NJW 1994, 1874, in BGHZ 124, 327 insoweit nicht abgedruckt; v. 13. Dezember 1993, NotZ 45/92, NJW 1994, 1870).

    Allerdings hat der Senat keine Bedenken getragen, daß die Landesjustizverwaltung bei der anderweitigen Feststellung der Eignung auch auf Merkmale zurückgreift, die in dem Wertekatalog, der der Auswahl nach § 6 Abs. 3 BNotO dient, enthalten sind (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, NJW 1994, 1874).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Dem Urteil der Landesjustizverwaltung über die fachliche Eignung für das Amt des Anwaltsnotars wohnt, wie im Falle der persönlichen Eignung, ein prognostisches Element inne, das der gerichtlichen Überprüfung Schranken setzt (im Anschluß an den Senatsbeschl. v. 25. November 1996, NotZ 48/95, NJW 1997, 1075, für BGHZ bestimmt).

    Bei der Interpretation der fachlichen Eignung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) kommt der Landesjustizverwaltung, ebenso wie bei der persönlichen Eignung (Senatsbeschl. v. 25. November 1996, NotZ 48/95, NJW 1997, 1075, für BGHZ bestimmt), kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Spielraum zu.

    Wie der Senat, unter teilweiser Abänderung seiner früheren Rechtsprechung, entschieden hat, enthält das Urteil der Landesjustizverwaltung über die Eignung eines Bewerbers (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) ein prognostisches Element, das der gerichtlichen Überprüfung Schranken setzt (Beschl. v. 25. November 1996, NotZ 48/95, NJW 1997, 1075, für BGHZ bestimmt).

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Hiervon ist die Rechtsprechung des Senats ausgegangen und hat es lediglich für erforderlich gehalten, daß, was auch die Verwaltungsvorschrift des Landes Niedersachsen ursprünglich noch nicht vorgesehen hatte, die Teilnahme am Grundkurs mit der Kontrolle ihres Erfolgs verbunden ist (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327; ferner Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 8/95, BGHZ 130, 356).

    Zum Nachweis der Eignung für das Amt des Notars ist nur die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs geeignet, der der Vermittlung des für das Amt erforderlichen berufspraktischen Wissens dient (für die Fortbildungskurse nach § 6 Abs. 3 BNotO vgl. BGHZ 130, 356, 365).

  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 2/89

    Bestellung zum Notar - Fachliche Eignung zum Notar - Bestellungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Mit der Frage, welche persönlichen oder fachlichen Anforderungen an die Bewerber zu stellen waren, befaßte sich die Vorschrift nicht (BGH, Beschl. v. 14. August 1989, NotZ 2/89, BGHR BNotO § 6, Eignung 2).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Damit ist der Regelnachweis der fachlichen Eignung nicht in zulässiger Weise erbracht (vgl. Senatsbeschluß vom heutigen Tage in der Sache NotZ 48/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Die Antragsgegnerin hat, was auch der Antragsteller nicht verkennt, die rechtlich gebotene Prüfung vorgenommen, ob dessen fachliche Eignung anderweit nachgewiesen ist (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, NJW 1994, 1874, in BGHZ 124, 327 insoweit nicht abgedruckt; v. 13. Dezember 1993, NotZ 45/92, NJW 1994, 1870).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92

    Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Das Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, für den Anwaltsnotar nach der gesetzlichen Wertung ebenso die hauptberufliche Anwaltstätigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, LM BNotO § 6 Nr. 13), sind eignungsbezogen.
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 7/69

    Steuerberater als Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Denn die Betätigung als Steuerberater stellt einen Teil der dem Anwalt offenstehenden beruflichen Tätigkeit dar (BGHZ 53, 103, 106).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 36/94

    Notarstelle - Örtliche Wartezeit - Freistellung

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Die Bedürfnisse der Rechtspflege können nach der Rechtsprechung des Senats der Landesjustizverwaltung Anlaß geben, von der Erfüllung der örtlichen Wartezeit abzusehen (Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 36/94, DNotZ 1996, 894).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96
    Der Bewerber muß mithin auch ohne Wartezeit die Gewähr bieten, daß er mit den örtlichen Verhältnissen hinreichend vertraut ist und ferner die organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle sowie die erforderliche wirtschaftliche Grundlage für die Notarpraxis geschaffen hat (vgl. auch BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/92, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Wartezeit 6).
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 12/88

    Nebentätigkeit - GmbH-Geschäftsführer - Ermessensfehler - Ermessensfehlgebrauch -

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 17/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Absehen von der

    Dem der Landesjustizverwaltung eingeräumten Ermessen (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1997, NotZ 38/96, LM BNotO § 6 Nr. 25), von der Erfüllung der örtlichen Wartezeit abzusehen, sind indessen, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung hervorhebt, enge Grenzen gesetzt.

    a) Bedürfnisgründe (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Juli 1997, NotZ 38/96, aaO) liegen nicht vor, denn in der Person des Antragstellers steht ein persönlich und fachlich geeigneter Bewerber zur Verfügung.

    Wenn die Landesjustizverwaltung von der örtlichen Wartezeit absehen will, muß anderweitig sichergestellt sein, daß der Bewerber mit den örtlichen Verhältnissen hinreichend vertraut ist sowie die organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle und die erforderliche wirtschaftliche Grundlage für die Notariatspraxis geschaffen hat (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1997, NotZ 38/96, BGHR BNotO § 6 Abs. 2 Nr. 2, Ausnahme 1; v. 31. Juli 2000, NotZ 4/00, LM BNotO § 6 Nr. 37).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    e) Der Antragsteller vermag ferner den mit der örtlichen Wartezeit verfolgten Zweck auch nicht auf andere Weise zu erreichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2001 aaO S. 555 f.; vom 31. Juli 2000 - NotZ 4/00 - ZNotP 2000, 439, 440; vom 14. Juli 1997 - NotZ 38/96 - DNotZ 1997, 905, 906).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 1/97

    Antrag auf Bestellung zum Notar, welcher seine dreijährige Wartezeit im Rahmen

    Nicht ausreichend ist eine anwaltliche Tätigkeit im Amtsbezirk an einem anderen Ort als dem in Aussicht genommenen Amtssitz (BGH, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 36/94 = DNotZ 1996, 894; Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 38/96, zur Veröffentlichung bestimmt, in Juris dokumentiert).

    Durch das Erfordernis der örtlichen Wartezeit soll gewährleistet werden, daß der Bewerber die erforderliche Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen erlangt und die organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle in einem bestimmten Ort sowie die erforderliche wirtschaftliche Grundlage für die dort zu führende Notarpraxis geschaffen hat (BGH, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 36/94, aaO; Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 38/96, aaO).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 16/97

    Bestellung zum Notar - Freistellung eines Bewerbers von der Regelvoraussetzung

    Die Freistellung des Bewerbers von der Regelvoraussetzung der örtlichen Wartezeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO kann nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 38/96 - NJW-RR 1998, 59 unter II 1 b m.w.N.) dann geboten sein, wenn deren Zwecke anderweitig sichergestellt sind.
  • LAG Hessen, 01.09.2004 - 13 Ta 429/04
    Dies gilt jedoch nicht für den gesetzlichen Vergütungsanspruch im Sinne der §§ 121, 123 BRAGO, der durch die Staatskasse zu erfüllen ist (ebenso Thüringer Landesarbeitsgericht vom 06. September 1996 - 8 Ta 97/96 -;, LAGE Nr. 4 zu § 4 BRAGO; LAG Baden Württemberg vom 29. Mai 1995 - 1 Ta 27/95 -;, JurBüro 1995, 585; LAG Düsseldorf vom 09. Februar 1989 - 7 Ta 1/89 -;, JurBüro 1989, 796; OLG Oldenburg vom 06. Oktober 1997 - 12 WF 182/97 -;, NdsRpfl 1998, 5; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 121 BRAGO Randziffer 3 und ders. in Kostengesetze, 34. Auflage 2004, zu § 45 des hier noch nicht einschlägigen FVG Randziffer 3; a. A. Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO.
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